Erdbeben

In der ÖNORM B 1998-1 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben) wird Österreich in 5 Zonen (0 – 4) mit jeweils zugewiesenen horizontalen Referenzbeschleunigungen eingeteilt.
Der Eurocode definiert die Bemessungswerte mit 90 % Nichtüberschreitungswahrscheinlichkeit in 50 Jahren.

Standortbezogen ergibt sich entsprechend der Erdbebenzonen (0 - 4) die horizontale Referenzbodenbeschleunigung agR [m/s²], welche als Grundlage für die weiteren Erdbebenberechnungen bzw. Ausführungskriterien dient.

ZoneagR [m/s²]
00,00 - 0,35
10,35 - 0,50
20,50 - 0,75
30,75 - 1,00
4 > 1,00

Weitere Faktoren zur Ermittlung der Erdbebeneinwirkung eines Gebäudes mittels Antwortspektrenverfahren sind der Baugrundtyp (Tabellenwert je Untergrund), die Bedeutungskategorie (ÖNORM B 1998-1 Tab.4.3) des Bauwerks, der Verhaltensbeiwert.

Über die Erdbebenzone und die Bedeutungskategorie (ÖNORM B 1998-1 Tab.4.3) des Bauwerks kann die seismische Beanspruchung des Gebäudes auf den Standort bezogen ermittelt werden.

Die ermittelte Seismizität (sehr gering, gering, mittel, hoch) definiert Anforderungen an Bauteil- bzw. Materialnachweise als auch Anforderungen an die Ausführung bzw. ausführende Firmen (z.B. Ausführungsklassen EXC im Stahlbau).