In der ÖNORM B 1998-1 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben) wird Österreich in 5 Zonen (0 – 4) mit jeweils zugewiesenen horizontalen Referenzbeschleunigungen eingeteilt.
Der Eurocode definiert die Bemessungswerte mit 90 % Nichtüberschreitungswahrscheinlichkeit in 50 Jahren.
Standortbezogen ergibt sich entsprechend der Erdbebenzonen (0 - 4) die horizontale Referenzbodenbeschleunigung agR [m/s²], welche als Grundlage für die weiteren Erdbebenberechnungen bzw. Ausführungskriterien dient.
Weitere Faktoren zur Ermittlung der Erdbebeneinwirkung eines Gebäudes mittels Antwortspektrenverfahren sind der Baugrundtyp (Tabellenwert je Untergrund), die Bedeutungskategorie (ÖNORM B 1998-1 Tab.4.3) des Bauwerks, der Verhaltensbeiwert.
Über die Erdbebenzone und die Bedeutungskategorie (ÖNORM B 1998-1 Tab.4.3) des Bauwerks kann die seismische Beanspruchung des Gebäudes auf den Standort bezogen ermittelt werden.
Die ermittelte Seismizität (sehr gering, gering, mittel, hoch) definiert Anforderungen an Bauteil- bzw. Materialnachweise als auch Anforderungen an die Ausführung bzw. ausführende Firmen (z.B. Ausführungsklassen EXC im Stahlbau).