Örtliche Effekte

Eine Erhöhung der ausgewiesenen Schneelast können „örtliche Effekte“ (entsprechend ÖNORM B 1993-1-3 Pkt. 10) bewirken, darunter fallen Bewuchs, Klimaanlage, Werbetafeln, Solar- und Photovoltaikmodule, Schneeüberhang an Dachtraufen, Traufenhöhen unter 0,5m etc.

Diese Punkte können im vorliegenden Schneelastrechner nicht berücksichtigt werden, können jedoch bei Anfrage im Detail beurteilt und ermittelt (Services) werden.