Radon

Ein unterschätztes und oft nicht bekanntes Problem für die Gesundheit bei der Nutzung eines Gebäudes ist der Innenraumschadstoff Radon. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Radon weltweit die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (nach dem Rauchen).

Wo kommt Radon vor?
Es kommt in jedem Untergrund (Boden, Gestein) vor und gelangt über diesen in Gebäude (Risse in Fundamentplatte, nicht dicht ausgeführte Fundierung, undichte Leitungsdurchführungen, …). Dort sammelt es sich in der Raumluft an.
Es ist auch zu beachten, dass Baumaterialien Radon abgeben können (z.B.: Schlackeschüttungen in alten Bestandsgebäuden).

Im Freien ist Radon gesundheitlich unbedenklich, da es sich schnell verflüchtigt. Aufkonzentriert in Räumen besteht Gesundheitsgefahr, da Radon und dessen Folgeprodukte über die Atmung in den Körper gelangen. Das Edelgas wird zwar wieder ausgeatmet, die radioaktiven Zerfallsprodukte werden in den Atemwegen abgelagert.

Wie/Wo kommt der Innenraumschadstoff ins Gebäude
  • Konvektion (Strömungstransport) von Bodenluft durch erdberührte Bauteile
  • Diffusion (Ausgleich von Konzentrationsunterschieden) von Bodenluft durch erdberührte Bauteile
  • Exhalation (ausströmen, ausdampfen) aus den Baumaterialien im Gebäude
  • Exhalation (ausströmen, ausdampfen) aus radonhältigem Wasser

Als erste Einschätzung eines Radongefährdungspotentials des Grundstücks dient die Radonkarte Österreichs (https://geogis.ages.at/GEOGIS_RADON.html)

Laut dieser Ortzuordnung sind gemäß der gültigen Normen und Richtlinien für Neubauten und Sanierungen die entsprechenden Maßnahmen definiert. Dabei wird in 3 Kategorien unterschieden:

  • Kein Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebiet
  • Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebiet
  • Radonvorsorgegebiet und Radonschutzgebiet

Der Radonschutz ist im Neubau mit entsprechender Bauweise grundsätzlich technisch ohne Mehrkosten zu lösen. Bei Sanierungen (bei vorhandenem Gefährdungspotential) sind entsprechende technische Maßnahmen mit geringem/einfachen Aufwand ausführbar.

Gesetze, Normen, Richtlinien

Richtlinie 2013/59 Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020): Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung

Radonschutzverordnung (RnV 2020): Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon

OIB Richtlinie 3 (2019): Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz; Pkt. 8.2

ÖNORM S 5200: 2009-04-01; Radioaktivität in Baumaterialien
ÖNORM S 5280-1: 2017 02 15; Radon – Teil 1: Messtechnische Aufgabenstellungen und Beurteilung
ÖNORM S 5280-2: 2017 10 15; Radon – Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden
ÖNORM S 5280-3: 2005 06 01; Radon – Teil 3: Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden

Weitere Informationen zu Radon bzw. in der Planung und Ausführung zu treffende Maßnahmen finden sie unter auf unserer Homepage Wohlfühlplanung.

Radon ist ein radioaktives Edelgas und kommt im Untergrund vor